Generhaltungsprogramm Tux-Zillertaler
A) Verantwortliche Organisation
Die verantwortliche Organisation für die Betreuung der Tux-Zillertaler Rasse österreichweit ist der Rinderzuchtverband Tirol. Der Rinderzuchtverband Tirol ist nach dem Tierzuchtrecht eine anerkannte Zuchtorganisation und gilt als Kontaktstelle für die Rasse Tux-Zillertaler.
Die verantwortliche Organisation führt ein Generhaltungsprogramm (=Zuchtprogramm unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungsgrades der Rasse) durch, das die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt. Seit 1986 gibt es im Rahmen des Rinderzuchtverbandes (vormals Fleischrinderzuchtverband) einen Züchterausschuss für die Tux-Zillertaler. Er besteht aus Obmann, Obmann-Stellvertreter, Zuchtbuchführer, Zuchtleiter und fünf weiteren Ausschussmitgliedern. Der Ausschuss wird alle fünf Jahre gewählt.
Dieser Züchterausschuss ist für sämtliche die Rasse Tux-Zillertaler angehenden Belange zuständig und Entscheidungsträger.
Aktueller Zuchtausschuss:
Obmann: Alois Huber, Hauptstraße 73, 6263 Fügen (05288-62210)
Obmann-Stellvertreter: Karl Mair, Neuwirt 119, 6082 Ellbögen (0512-377175)
Zuchtbuchführer: Josef Haas, Hnr. 15, 6276 Gattererberg (05283-3868)
Vorstandsmitglied: Johann Dengg, Hnr. 5, 6264 Fügenberg (05288-64355)
Vorstandsmitglied: Monika Fankhauser, Grampler 172, 6152 Trins (05275-5378)
Vorstandsmitglied: Peter Gatt, Tarzens 11, 6082 Ellbögen (0650-3301254)
Vorstandsmitglied: Marco Kaufmann, Giggl 184, 6552 Tobadill (0664-1302942)
Vorstandsmitglied: Christian Kostenzer, Lindenweg 2, 6336 Langkampfen (0664-1643533)
Vorstandsmitglied: Wolfgang Niedermühlbichler, Biedring 41, 6352 Ellmau (0664-4032322)
Vorstandsmitglied: Josef Steinberger, Hochfügenerstraße 83, 6264 Fügenberg (05288-64253)
Vorstandsmitglied: Markus Pirpamer, Franz-Senn-Weg 9, 6458 Sölden (05254-8119)
Zuchtleiter: Ing. Christian Moser, Brixnerstr. 1, 6020 Innsbruck (059292-1843)
B) Generhaltungsprogramm
Registrierung:
+ Sämtliche Tux-Zillertaler Rinder sind im Herdebuch registriert und im EDV-System des Rinderdatenverbundes aufgebaut. Das Herdebuch wird vom Rinderzuchtverband Tirol geführt und verwaltet.
+ Das Herdebuch ist geschlossen. Die DNA-Blutuntersuchungen sind für alle Tiere verpflichtend vorgeschrieben. In das Programm werden nur Tiere aufgenommen, wenn die Eltern schon im Programm aufgenommen sind und die Abstammungsüberprüfung mittels DNA-Analyse korrekt ist. Tiere, wo die Eltern nicht im Programm aufgenommen sind bzw. die DNA-Analyse falsch ist, werden samt Nachkommen ausgeschlossen.
+ Jedes Tier muss exterieurmäßig begutachtet werden. Tiere, die exterieurmäßig nicht entsprechen, sind nicht förderungsfähig. Sollten die Nachkommen wieder entsprechen, so können diese aufgenommen werden.
+ Die Tierkennzeichnung erfolgt für alle Tiere nach der EU-Verordnung 820/97.
+ Es muss entweder die Milch- oder Fleischleistungskontrolle durchgeführt werden.
+ Für alle Betriebe ist die Mitgliedschaft beim Rinderzuchtverband Tirol notwendig. Die DNA-Analysen, Exterieurbegutachtung, Stierkörung, Herdebuchführung und Prämienabwicklung wird vom Rinderzuchtverband Tirol durchgeführt.
Anpaarungsprogramm und Anpaarungsmanagement
Das Ziel der Anpaarung ist eine hohe genetische Vielfalt, welche den Grad der Inzucht maximal minimiert. Deshalb ist es unerläßlich, daß eine große Anzahl von Vatertieren eingesetzt wird. Derzeit stehen 14 Stiere aus fünf Blutlinien im Rahmen der künstlichen Besamung den Züchtern zur Verfügung. Im Natursprung werden ca. 20 Stiere jährlich eingesetzt.
Um den Inzuchtgrad sehr gering zu halten, wird bei der Tux-Zillertaler Rasse das RDVMATE-Anpaarungsmanagementprogramm verwendet. Von jedem Tux-Zillertaler Tier wird eine DNA-Blutprobe zwecks Abstammungsuberprüfung gezogen.
Selektion:
Jedes Tier wird von einer Kommission phänotypisch beurteilt. Nicht entsprechende Tiere werden aus dem Programm ausgeschlossen. Die Selektion erfolgt in erster Linie nach dem Prinzip der Erhaltung der genetischen Vielfalt.
Die Leistung hat nur sekundäre Bedeutung bei der Auswahl der Zuchtstiere für die künstliche Besamung. Um dennoch den leistungsmäßigen Aspekt nicht aus den Augen zu verlieren, werden seit 2001 alle Stiere bei der Körung gemessen (Widerristhöhe, Kreuzhöhe, Brustumfang und –tiefe), damit für die Zukunft entsprechende Mindestmaße definiert werden können.

Neben den allgemein gültigen Kriterien für die Körung sind bei Stieren im breiten Besamungseinsatz folgende Mindestkriterien vorgeschrieben:
Mutterleistung bei Milchleistungskontrolle mind. Leistungsklasse I:
+ Einsatzleistung - mind. 10 kg
+ Eine Laktation – mind. 230 F/Ekg
Zwei Laktationen – mind. 260 F/Ekg
Drei Laktationen – mind. 290 F/Ekg
Eigenleistung bei Fleischleistungskontrolle:
+ Entweder bei 200-Tagewiegung mind. Gewicht von 210 kg und tgl. ZN von mind. 900 Gramm
+ oder bei 365-Tagewiegung mind. Gewicht von 300 kg und tgl. ZN von mind. 750 Gramm









